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   BSG, 25.09.2023 - B 5 R 46/23 B   

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https://dejure.org/2023,32671
BSG, 25.09.2023 - B 5 R 46/23 B (https://dejure.org/2023,32671)
BSG, Entscheidung vom 25.09.2023 - B 5 R 46/23 B (https://dejure.org/2023,32671)
BSG, Entscheidung vom 25. September 2023 - B 5 R 46/23 B (https://dejure.org/2023,32671)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 26.04.2018 - B 5 R 26/16 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Urlaubsabgeltung während dauerhafter

    Auszug aus BSG, 25.09.2023 - B 5 R 46/23 B
    "ob bei einem seit dem letzten Arbeitstag bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses beinahe neun Jahre ruhenden Arbeitsverhältnis noch ein vergangenheitsbezogener enger zeitlicher und innerer Zusammenhang des Urlaubsanspruchs besteht und damit die Urlaubsabgeltung noch eine Leistung aus dem Arbeitsverhältnis darstellt ( BSG , Urteil vom 26.04.2018, B 5 R 26/16) oder ob das Arbeitsverhältnis bereits mit dem erstmaligen Bezug der befristeten Erwerbsminderungsrente endete.".

    Der Kläger legt schließlich keine Klärungsbedürftigkeit der aufgeworfenen Rechtsfragen dar, indem er in seiner Beschwerdebegründung auf das noch zur früheren Rechtslage ergangene Urteil des Senats vom 26.4.2018 (B 5 R 26/16 R - BSGE 126, 14 = SozR 4-2600 § 96a Nr. 18) verweist.

  • BSG, 31.07.2017 - B 1 KR 47/16 B

    (Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Auszug aus BSG, 25.09.2023 - B 5 R 46/23 B
    Zur ordnungsgemäßen Bezeichnung dieses Revisionszulassungsgrundes (vgl § 160a Abs. 2 Satz 3 SGG ) muss der Beschwerdeführer daher eine Rechtsfrage benennen und zudem deren (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (sog Breitenwirkung) darlegen (stRspr; zB BSG Beschluss vom 31.7.2017 - B 1 KR 47/16 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 30 RdNr 4 mwN; s auch Fichte in Fichte/Jüttner, SGG , 3. Aufl 2020, § 160a RdNr 32 ff) .

    Dazu hat er schon keine solchen Rechtssätze einander gegenüber gestellt (zu den Begründungsanforderungen im Einzelnen vgl BSG Beschluss vom 29.3.2007 - B 9a VJ 5/06 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 17; BSG Beschluss vom 31.7.2017 - B 1 KR 47/16 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 30 RdNr 13) .

  • BSG, 03.05.2023 - B 5 R 52/23 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Auszug aus BSG, 25.09.2023 - B 5 R 46/23 B
    Die Bezeichnung eines solchen Beweisantrags gehört zu den grundlegenden Anforderungen an eine Rüge der Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes (stRspr; vgl ua BSG Beschluss vom 3.5.2023 - B 5 R 52/23 B - juris RdNr 7) .
  • BSG, 31.07.2023 - B 5 R 69/23 B
    Auszug aus BSG, 25.09.2023 - B 5 R 46/23 B
    Soweit der Kläger geltend machen will, dass das LSG den Bestand seines Beschäftigungsverhältnisses falsch beurteilt habe, kann hierauf eine Nichtzulassungsbeschwerde nicht gestützt werden (vgl BSG Beschluss vom 31.7.2023 - B 5 R 69/23 B - RdNr 10 mwN) .
  • BSG, 22.04.2020 - B 5 R 266/19 B

    Anerkennung von Pflichtversicherungsbeiträgen im Rahmen eines Beitragsregresses

    Auszug aus BSG, 25.09.2023 - B 5 R 46/23 B
    Es kann dahin gestellt bleiben, ob der Kläger damit in allen Fällen abstrakte Rechtsfragen zur Auslegung revisibler (Bundes-)Normen formuliert, an der das Beschwerdegericht die weiteren Voraussetzungen der Grundsatzrüge prüfen könnte (vgl dazu BSG Beschluss vom 2.3.2015 - B 12 KR 60/14 B - juris RdNr 15; BSG Beschluss vom 22.4.2020 - B 5 R 266/19 B - juris RdNr 5, jeweils mwN) .
  • BSG, 12.03.2019 - B 13 R 35/17 R

    Zusammentreffen von Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit mit Einkommen

    Auszug aus BSG, 25.09.2023 - B 5 R 46/23 B
    Allein das durchgehende Vorliegen von Arbeitsunfähigkeit und ein dadurch bedingtes "faktisches Ruhen" des Arbeitsverhältnisses beendete die leistungsrechtliche Beschäftigung nicht (vgl BSG aaO RdNr 15 ff BSG unter Hinweis auf BSG Urteil vom 10.7.2012 - B 13 R 85/11 R - SozR 4-2600 § 96a Nr. 14; siehe auch bereits BSG Urteil vom 6.9.2017 - B 13 R 21/15 R - BSGE 124, 112 = SozR 4-2600 § 96a Nr. 16, RdNr 65 und nachfolgend BSG Urteil vom 12.3.2019 - B 13 R 35/17 R - SozR 4-2600 § 96a Nr. 19 RdNr 18) .
  • BSG, 28.04.2022 - B 5 R 29/22 B

    Höhere Rente unter Berücksichtigung weiterer Entgeltpunkte für einen in der DDR

    Auszug aus BSG, 25.09.2023 - B 5 R 46/23 B
    In der Beschwerdebegründung muss deshalb unter Auswertung der Rechtsprechung des BSG bzw des BVerfG zu dem Problemkreis substantiiert vorgebracht werden, dass zu diesem Fragenbereich noch keine Entscheidung getroffen wurde oder durch die schon vorliegenden Urteile und Beschlüsse die nunmehr maßgebende Frage von grundsätzlicher Bedeutung noch nicht beantwortet worden ist ( vgl zB BSG Beschluss vom 28.4.2022 - B 5 R 29/22 B - juris RdNr 9 mwN) .
  • BSG, 22.06.2023 - B 5 R 40/23 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Auszug aus BSG, 25.09.2023 - B 5 R 46/23 B
    Dazu hat der bereits vor dem LSG durch seine Prozessbevollmächtigte rechtskundig vertretene Kläger jedoch nicht vorgetragen, dass er gegenüber dem LSG einen prozessordnungsgemäßen Beweisantrag zu noch weiter aufklärungsbedürftigen Punkten (vgl § 118 Abs. 1 Satz 1 SGG iVm § 403 ZPO ) gestellt und bis zuletzt aufrechterhalten hat (zu den Anforderungen bei einer Entscheidung durch Beschluss nach § 153 Abs. 4 Satz 1 SGG vgl BSG , Beschluss vom 22.6.2023 - B 5 R 40/23 B - juris RdNr 6 mwN) .
  • BSG, 06.09.2017 - B 13 R 21/15 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - einmalig gezahltes Arbeitsentgelt

    Auszug aus BSG, 25.09.2023 - B 5 R 46/23 B
    Allein das durchgehende Vorliegen von Arbeitsunfähigkeit und ein dadurch bedingtes "faktisches Ruhen" des Arbeitsverhältnisses beendete die leistungsrechtliche Beschäftigung nicht (vgl BSG aaO RdNr 15 ff BSG unter Hinweis auf BSG Urteil vom 10.7.2012 - B 13 R 85/11 R - SozR 4-2600 § 96a Nr. 14; siehe auch bereits BSG Urteil vom 6.9.2017 - B 13 R 21/15 R - BSGE 124, 112 = SozR 4-2600 § 96a Nr. 16, RdNr 65 und nachfolgend BSG Urteil vom 12.3.2019 - B 13 R 35/17 R - SozR 4-2600 § 96a Nr. 19 RdNr 18) .
  • BSG, 02.03.2015 - B 12 KR 60/14 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer

    Auszug aus BSG, 25.09.2023 - B 5 R 46/23 B
    Es kann dahin gestellt bleiben, ob der Kläger damit in allen Fällen abstrakte Rechtsfragen zur Auslegung revisibler (Bundes-)Normen formuliert, an der das Beschwerdegericht die weiteren Voraussetzungen der Grundsatzrüge prüfen könnte (vgl dazu BSG Beschluss vom 2.3.2015 - B 12 KR 60/14 B - juris RdNr 15; BSG Beschluss vom 22.4.2020 - B 5 R 266/19 B - juris RdNr 5, jeweils mwN) .
  • BSG, 10.07.2012 - B 13 R 85/11 R

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - Einkommensanrechnung nach dem Rentenbeginn

  • BSG, 29.03.2007 - B 9a VJ 5/06 B

    Aufrechterhaltung des Beweisantrags

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